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 Insertionsbestimmungen
Stand: 1. April 2002
A. Anwendbarkeit
1. Geschäftbeziehung zu Inserenten
Die allgemeinen Insertionsbestimmungen regeln das Auftragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber (nachfolgend Inserent) und JOBengine AG (nachfolgend JOBengine). Sie gelten für jeden Insertionsauftrag, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
In den allgemeinen Insertionsbestimmungen wird der leichteren Lesbarkeit wegen die männliche Form verwendet. Mit diesem sprachlichen Ausdruck sind selbstverständlich immer Frauen und Männer gemeint.
B. Vertragsinhalt
2. Der Begriff 'Auftrag'
Der Inserent erteilt JOBengine den Auftrag, ihm auf der Stelleninserate-Plattform JOBengine.ch für eine gewünschte Zeitspanne (Laufzeit) eine gewünschte Anzahl Inserateplätze zur Ausschreibung von Stellenangeboten zur Verfügung zu stellen.
3. Annahme und Aktivierung von Aufträgen
Die Erteilung von Aufträgen erfolgt mehrheitlich online. JOBengine versucht, Aufträge innerhalb von max. 2 Arbeitstagen nach Auftragserteilung zu aktivieren. JOBengine behält sich aus technischen Gründen vor, die Aktivierungen von Aufträgen ohne Benachrichtigung des Inserenten um max. 4 Arbeitstage zu verschieben. Die Aktivierung von Aufträgen wird dem Inserenten per E-Mail bestätigt. JOBengine behält sich vor, nach Prüfung der Stammdaten (bei Neukunden) bzw. Aufträgen (bestehende Geschäftsbeziehungen) Geschäftsbeziehungen als Ganzes oder einzelne Aufträge daraus ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
4. Deaktivierung von Aufträgen
Nach Ablauf der Laufzeit wird der Auftrag automatisch deaktiviert. 5 Tage vor der Deaktivierung und am Tag der Deaktivierung erhält der Inserent ein Benachrichtigungs E-Mail und erhält so die Möglichkeit, durch Erteilung eines neuen Auftrags die Laufzeit seiner Inserate zu verlängern.
5. Publikationsdauer von Inseraten
Der Inserent bestimmt im Rahmen seiner Auftragserteilung über die maximale Laufzeit der diesen Auftrag umfassenden Inserate. Innerhalb dieser Schranke kann er selber über die Publikationsdauer der einzelnen Inserate bestimmen. Die Verantwortung, dass im Rahmen einer Auftragserteilung Inserate geschaltet werden, obliegt dem Inserenten.
6. Anzahl Inserate
Der Inserent wählt im Rahmen seiner Auftragserteilung die Anzahl Inserate, welche er innerhalb der Schranken der Auftragslaufzeit parallel zu schalten berechtigt ist.
7. Inhalt von Inseraten
JOBengine behält sich vor, Änderungen der Inserateinhalte zu verlangen und nötigenfalls einzelne Inserate aus Aufträgen oder ganze Aufträge ohne Angabe von Gründen zu inaktivieren oder zu löschen. Der Inserent wird in diesem Fall per E-Mail benachrichtigt und erhält eine Gutschrift für die Zeitspanne zwischen Inaktivierung bzw. Löschung und Laufzeitende, sofern die Inaktivierung bzw. Löschung nicht aus einem der folgenden Gründe vorgenommen wurde:
1. Inserat enthielt sittenwidrige, rassendiskriminierende, gewaltverherrlichende oder gegen geltendes Gesetz verstossende Inhalte.
2. Inserat dient der Förderung von Network-Marketing-Aktivitäten.
3. Der Inserent verwendete wiederholt nicht zugelassene HTML-Tags (siehe weiter unten unter 'Verwendung von HTML-Tags').
8. Rubrikenzuordnung von Inseraten
Grundsätzlich bestimmt der Inserent über die Rubrikenzuordnung seiner Inserate selbst. JOBengine behält sich vor, Rubrikenzuordnungen ohne Benachrichtigung des Inserenten zu ändern. Dasselbe gilt auch für die Zuordnung von Branchen- und Regionenzugehörigkeiten.
9. Layout von Inseraten
Grundsätzlich werden die Inserate nach Layoutvorgaben von JOBengine gestaltet. Eine individuelle Gestaltung wird zwischen dem Inserenten und JOBengine individuell vereinbart.
10. Verwendung von HTML-Tags
Ausschliesslich im Feld 'Stellenbeschrieb' ist die Verwendung von folgenden HTML-Tags erlaubt:
1. <BR>, um eine neue Zeile zu beginnen.
2. <B>fett</B>, um Inseratebestandteile fett zu formatieren.
3. <I>kursiv</I>, um Inseratebestanteile kursiv zu formatieren.
4. <LI> für Auflistungen
Die Verwendung weiterer HTML-Tags ist ausdrücklich nicht erlaubt. JOBengine behält sich vor, im Wiederholungsfall Inserate zu inaktivieren bzw. zu löschen (siehe weiter oben unter 'Inhalt von Inseraten') oder Änderungen an der Gestaltung von Inseraten vorzunehmen.
C. Tarife
11. Insertionstarife
Es gelten die bei Auftragserteilung gültigen Insertionstarife (exkl. MwSt).
12. Rechnungsstellung
Die Insertionsgebühren sind grundsätzlich im voraus, netto innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen. Es ist die auf der Rechnung genannte Bank- bzw. Postverbindung für die Zahlung zu verwenden.
13. Zahlungspflicht
Die Pflicht zur Bezahlung der Insertionsgebühren beginnt mit dem Zeitpunkt der Aktivierung des Auftrags durch JOBengine. Zwischen dem Zeitpunkt der Auftragserteilung und der Aufschaltung kann der Inserent seinen Auftrag jederzeit widerrufen (stornieren), was ihn von der Zahlungspflicht entbindet. Erfolgt die Auftragserteilung nicht online, beginnt die Zahlungspflicht bereits am Tag des schriftlich bestätigten Auftragsdatums.
14. Massnahmen bei Verzug
Bezahlt der Inserent nicht fristgerecht, kann JOBengine die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen aussetzen oder allenfalls den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen. Dies entbindet den Inserenten nicht von der Begleichung bereits erfolgter Leistungen. Auf verfallenen Rechnungen wird ein marktüblicher Verzugszins verrechnet. Der Aufwand für Mahnungen wird dem Inserenten zusätzlich in Rechnung gestellt.
15. Beleglieferung
Auf Verlangen werden höchstens zwei Belege und nur an eine Adresse geliefert. Zusätzliche Exemplare werden nur gegen Rechnung geliefert.
D. Haftung
16. Verantwortung für den Inhalt der Inserate
Der Inserent ist für den Inhalt seiner Inserate verantwortlich.
17. Verfügbarkeit der Dienste
JOBengine versucht, zusammen mit ihren Partnern und Zulieferungsfirmen, eine möglichst andauernde Verfügbarkeit der Dienste sicherzustellen. JOBengine kann jedoch keine Gewährleistung für Ausfälle von Infrastruktur Dritter übernehmen. Ein Anspruch auf Entschädigung für solche Ausfälle besteht nicht. Für Ausfälle, die direkt durch JOBengine verschuldet sind und länger als 4 Arbeitstage dauern, wird die Laufzeit des betroffenen Auftrags um die Zeitspanne des Ausfalls verlängert.
18. Reklamationen
Reklamationen können nur innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung entgegengenommen werden.
E. Vertragsdauer
19. Laufzeit
Als Laufzeit des Vertrages gilt die Laufzeit des durch den Inserenten erteilten Auftrag.
20. Vorzeitige Vertragsauflösung
JOBengine behält sich vor, Aufträge während deren Laufzeit ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Die Auflösung von Aufträgen wird dem Inserenten per E-Mail mitgeteilt. Soweit bereits Zahlungen geleistet wurden, erhält der Inserent den Tarif für die Zeitspanne zwischen Kündigung und Laufzeitende zurückerstattet. Bei Kündigung seitens des Inserenten ist eine Tarifrückerstattung ausgeschlossen.
F. Weiterverwendung von Inseraten
21. Missbräuchliche Verwertung von Inseraten durch Dritte
Die Aufgabe eines Inserates führt zu einer Einspeisung in die Datenbank von JOBengine. Damit erteilt der Inserent JOBengine das Recht, das Inserat auf jobengine.ch und Partnerplattformen von JOBengine zu veröffentlichen. Der Inserent tritt JOBengine das Recht ab, gegen Dritte, welche unbefugterweise ein Inserat, eine geartete Version oder Teile eines Inserats unerlaubt verwerten, insbesondere durch Einspeisen in einen Online-Dienst, rechtlich vorzugehen.
G. Schlussbestimmungen
22. Anwendbares Recht
Sofern die allgemeinen Insertionsbestimmungen keine abweichenden Regeln enthalten, gelten für das Vertragsverhältnis die Vorschriften des Schweizerischen Obligationenrechts.
23. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Baar. JOBengine ist berechtigt, den Inserenten an seinem Sitz bzw. Domizil zu belangen.

Diese Bestimmungen treten am 1. April 2002 in Kraft und ersetzen alle früheren Bestimmungen.


 
 
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